Vorschriften
Wer ist betroffen?
Bauherren u. a.
Wann?
15. April 2022.
Zusammenfassung
Der Erlass "ergänzt bestimmte Anforderungen an die Mittel sowie bestimmte Pauschalwerte, die mit der Umweltvorschrift 2020 (RE2020) für Büros verbunden sind [...], die im Erlass vom 4. August 2021 über die Anforderungen an die Energie- und Umweltleistung von Gebäudekonstruktionen in Frankreich (métropolitaine) fehlten".
Darüber hinaus ändert der Text "verschiedene Elemente der Berechnungsmethode und die Ergänzung von Elementen, die sich auf Energiesysteme beziehen, die nicht in die durch den Erlass vom 4. August 2021 festgelegte Methode integriert waren.
Er nimmt Änderungen an den Bestimmungen zu den Bescheinigungen über die Berücksichtigung der Anforderungen der Umweltvorschriften 2020 und der Wärmevorschriften 2012 vor, insbesondere um sie mit den Bestimmungen in Einklang zu bringen, die durch das Dekret Nr. 2022-305 vom 1. März 2022 eingeführt wurden".
