Vorschriften
Artikel L171-4 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs
Artikel L111-19-1 des Städtebaugesetzes
Wer ist betroffen?
Einrichtungen mit überdachten und/oder externen Parkplätzen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Wann?
1. Juli 2023
Zusammenfassung
Gemäß Teil 2 Nr. 1 desArtikels L171-4 des Code de la construction et de l'habitation sind öffentlich zugängliche überdachte Parkplätze betroffen, wenn sie mehr als 500 Quadratmeter Grundfläche schaffen: Neubauten, Erweiterungen und schwere Renovierungen.
Es muss ein Verfahren zur Erzeugung erneuerbarer Energien, ein Begrünungssystem oder eine andere Vorrichtung, die zum gleichen Ergebnis führt, eingesetzt werden. Diese Verpflichtungen werden auf dem Dach des Gebäudes auf einer Mindestfläche erfüllt, die mindestens einem Anteil des Daches des Gebäudes von 30 % ab dem 1. Juli 2023, 40 % ab dem 1. Juli 2026 und 50 % ab dem 1. Juli 2027 entspricht, das gebaut oder schwer renoviert wurde.
Gemäß Artikel L111-19-1 des Stadtplanungsgesetzes sind neue öffentlich zugängliche Außenparkplätze mit einer Fläche von mehr als 500 Quadratmetern betroffen.
Auf mehr als 50 % der Fläche müssen Oberflächenbeläge, hydraulische Einrichtungen oder Vegetationsvorrichtungen eingebaut werden, die die Durchlässigkeit und das Versickern von Regenwasser oder dessen Verdunstung fördern. Außerdem müssen mehr als 50 % der Fläche des Parks begrünt oder beschattet sein, um eine Beschattung zu ermöglichen. Wenn sie Schattenspender enthalten, müssen diese auf 100 % ihrer Fläche erneuerbare Energien erzeugen.
Hinweis:Artikel L171-4 des Code de la construction et de l'habitation sieht in seiner künftigen Fassung außerdem vor, dass ab dem 1. Januar 2025 schwere Neubauten, Erweiterungen und Renovierungen von Krankenhausgebäuden und Außenparkplätzen diesen Verpflichtungen unterliegen.
