Vorschriften :
Wer ist betroffen?
Einrichtungen, die dem Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe unterliegen.
Wann?
Diese Maßnahme gilt für öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge, für die ab dem 1. Januar 2026 eine Konsultation eingeleitet oder eine Bekanntmachung zur Veröffentlichung versandt wird (die Umsetzung erfolgt schrittweise und hängt von den Anforderungen im Zusammenhang mit CSRD ab).
Zusammenfassung
Frankreich hat gerade mit der Umsetzung der sogenannten CSRD-Richtlinie über die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen in nationales Recht begonnen. Artikel 27 der Verordnung führt im Gesetzestext des Code de la commande publique eine neue Regelung ein, nach der Wirtschaftsteilnehmer, die ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen nicht nachkommen, von der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionsverträge ausgeschlossen werden.
Zur Erinnerung: Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die sogenannte grüne Industrie vom 23. Oktober 2023 kann ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ein Verbot der Teilnahme an einem Vergabeverfahren für die Vergabe eines Vertrags im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe darstellen(Öffentliche Auftragsvergabe: zwei neue Gründe für den Ausschluss von Aufträgen, Entwicklung des SPASER).
