CMR: Rückverfolgbarkeit der Exposition von Arbeitnehmern ist jetzt Pflicht

Vorschriften
Dekret Nr. 2024-307 vom 4. April 2024 zur Festlegung verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte für bestimmte chemische Arbeitsstoffe und zur Ergänzung der Rückverfolgbarkeit der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden chemischen Arbeitsstoffen

Wer ist betroffen?

Arbeitgeber von Arbeitnehmern, die CMR-Chemikalien ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten

Wann?

5. April 2024. Der Arbeitgeber hat bis zum 5. Juli 2024 Zeit, um die in Artikel 2 des Dekrets vorgesehene aktualisierte Liste der Arbeitnehmer zu erstellen, die möglicherweise CMR-Chemikalien ausgesetzt sind.

Zusammenfassung
Das Dekret präzisiert insbesondere die Modalitäten der Rückverfolgbarkeit der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber chemischen CMR-Agenzien. Artikel 2 ergänzt daher das Arbeitsgesetzbuch um einen Unterabschnitt, der sich speziell mit der Rückverfolgbarkeit der Exposition von Arbeitnehmern befasst : Artikel R. 4412-93-1, Artikel R. 4412-93-2, Artikel R. 4412-93-3 und Artikel R. 4412-93-4.

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