Nachhaltige Beschaffung: Kreislaufwirtschaft im öffentlichen Beschaffungswesen 

Vorschriften

Artikel 58 des Gesetzes Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 über den Kampf gegen Verschwendung und für die Kreislaufwirtschaft

Wer ist betroffen?

Gesundheits- und sozialmedizinische Einrichtungen, die dem Gesetz über öffentliche Aufträge unterliegen.

Zusammenfassung

Ein Bericht des CGDD vom September 2023 weist auf Verbesserungen hin, die in Betracht gezogen werden sollten, um eine größere Wirksamkeit der Bestimmungen des AGEC-Gesetzes und insbesondere seines Artikels 58 zum Thema Wiederverwendung, Recycling und Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Alle Akteure, die dem Code de la commande publique unterliegen, könnten betroffen sein. Vorschlag Nr. 1 schlägt in der Tat vor, "eine Studie über die Möglichkeit durchzuführen, Artikel 58 des AGEC-Gesetzes auf alle Käufer auszudehnen, die dem Code de la commande publique unterliegen, bevor eine Änderung des gesetzlichen Rahmens in Betracht gezogen wird." Insgesamt macht das CGDD 14 Vorschläge.

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