Vorschriften
Erlass vom 2. März 2023 über den nationalen Plan zur Abfallvermeidung 2021-2027
Wer ist betroffen?
Alle Schauspieler.
Wann?
Seit 2017 und verstärkt seit dem 3. März 2023.
Zusammenfassung
Alle sechs Jahre überarbeitet der Staat sein Programm zur Abfallreduzierung. Der Erlass vom 2. März 2023 bestätigt die neuen Ziele auf rechtlicher Ebene. Der Nationale Plan zur Abfallvermeidung 2021-2027 aktualisiert somit die Maßnahmen zur Abfallvermeidung, die aus den seit 2017 eingeleiteten Reformen im Bereich der Kreislaufwirtschaft hervorgegangen sind. Die in diesem Positionspapier genannten bestehenden oder geplanten Maßnahmen zu Plastikverpackungen und Lebensmittelverschwendung betreffen auch Gesundheits- und Pflegeheime:
- Plastikflaschen, die Getränke enthalten (insbesondere Punkt 3.1.3),
- Lebensmittelbehälter zum Kochen, Aufwärmen oder Servieren (insbesondere 3.1.3),
- Verpackungen, die für den Verkauf zum Mitnehmen verwendet werden (u. a. 4.1.1),
- Geschirr und Behälter von Hauslieferdiensten (insbesondere Punkt 3.1.3),
- Einweggeschirr aus Kunststoff (Abschnitt 4.1.4),
- die Bereitstellung von Wasserspendern (u. a. Punkt 4.1.5),
- Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung (Abschnitt 4.3.1),
- die Spende von Lebensmittelüberschüssen (Abschnitt 4.3.2).
Lesen oder wiederlesen Sie den Nationalen Plan zur Abfallvermeidung 2021-2027.
