Vorschriften
Zusammenfassung
Die Kriterien für die Berechtigung eines Autos zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ändern sich. Die Bewertung beschränkt sich nicht mehr nur auf die Treibhausgasemissionen, die das Fahrzeug auf der Straße verursacht, sondern die Ademe wird neuen Elektro-Pkw künftig eine Umweltpunktzahl mit mehreren Kriterien zuweisen. Hierfür wird sie über eine Frist von zwei Monaten verfügen, um die von den Herstellern eingereichten Fahrzeugunterlagen zu prüfen. Eine erste Liste der Fahrzeuge, die nach den neuen Bedingungen für den Umweltbonus in Frage kommen, muss daher bis Mitte Dezember 2023 vorliegen. In der Zwischenzeit bleiben die früheren Förderkriterien für Neuwagen in Kraft, die "vor dem 15. Dezember 2023 bestellt oder deren Mietvertrag vor diesem Datum unterzeichnet wurde, sofern die Rechnungsstellung oder die Zahlung der ersten Miete spätestens am 15. März 2024 erfolgt" (Dekret vom 20. September 2023).
Wer?
Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
Wann?
10. Oktober 2023
