Einwegprodukte aus Plastik*.

Fiche de veille juridique n° 294 (2020). Diese Verordnung betrifft natürliche oder juristische Personen, die für die Zwecke ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff liefern, verwenden, vertreiben oder zur Verfügung stellen, entgeltlich oder unentgeltlich, Inkrafttreten im Januar und Juli 2021.

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