ERP müssen die Qualität der Innenraumluft überwachen

Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das nationale Engagement für die Umwelt ist die Überwachung der Luftqualität in Innenräumen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr verpflichtend geworden. So müssen Gesundheits-, Sozial- und Pflegeheime die Anforderungen bis zum 1. Januar 2023 erfüllen.
Zur Erinnerung: Diese Verpflichtung tritt schrittweise in Kraft, beginnend mit Einrichtungen, die Kinder unter sechs Jahren aufnehmen, die seit 2015 den Anforderungen entsprechen müssen, Grundschulen seit 2018 und Freizeiteinrichtungen und Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe ab 2020.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, müssen unter anderem eine Bewertung der Belüftungsmöglichkeiten, eine Schadstoffmessung und ein Aktionsplan durchgeführt werden.

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